Unsere Ferienwohnung

Ferienwohnung Haus "Bergkranz"- BERGNER

Komplett neu renoviertes tolles 1- Zimmer- Ferienapartment (37m2 für 1 bis 2 Personen) mit Südterrasse und wunderschönem Blick in die Berge.

 

Ankommen und sich wohl fühlen.

Die Wanderwege und Loipen durch die Wiesen beginnen in unmittelbarer Nähe der Wohnung. Trotz absolut ruhiger Lage erreichen Sie in nur wenigen Gehminuten den Ortskern oder die Nebelhorn-Talstation. Eine Bushaltestelle, von der aus alle Nahziele in Oberstdorf und dem Kleinen Walsertal erreicht werden können, liegt nur wenige Gehminuten entfernt.

Dieses stilvoll eingerichtete Apartment vereint die gelungene Kombination aus modernen Wohnmöbeln mit dem Allgäuer Stil. Es ist mit allem ausgestattet, was für einen erholsamen Urlaub erforderlich ist:

  • Wohnzimmer mit 2 Schrankbetten, zusätzliche Topper werden bei Badarf gestellt,
  • großer Kleiderschrank,
  • Essplatz,
  • Sitzgarnitur und Flachbild TV, Stereo-Anlage mit CD-Player-bluetooth-
  • Separate komplett eingerichtete Küche (mit Fenster- elektr.-) mit 2 Platten-Induktionsherd, Multifunktions- Mikrowelle, Kühlschrank usw. 
  • Bad (Fenster) mit Waschbecken, bequemer Dusche, Toilette,
  • Diele und Garderobe mit ausreichend Stauraum für Schuhe und eine Kofferablage,
  • Südterrasse vor großer Rasenfläche mit Sitzmöbeln und Liegen,
  • Ein Trockenraum mit Münz-Waschmaschine und -Trockner sowie
  • Stellplätze für Ski und Fahrräder sind vorhanden,
  • PKW-Stellplätze sowie
  • WLAN stehen Ihnen kostenfrei zur Verfügung.

Ebenso benutzen Sie alle Bergbahnen in Oberstdorf und dem Kleinen Walsertal in den Sommermonaten von Anfang Mai bis Anfang November kostenlos und so oft Sie wollen.

Als ausgebildeter Bergwanderführer steht Ihnen Herr Bergner gerne zur Verfügung.

Die Wohnung  Nr. 5, Wannackerstr. 8 in Oberstdorf kann gebucht werden:

 

Auf der Oberstdorf-Webseite:

https://www.oberstdorf.de/partner/

bergner-guenther-stefanie.html

 

oder auch telefonisch:

T:  49+8322-9590068

M: 0151-56295653

 

Ansprechpartner:

 

Stefanie und Günther Bergner

 

 

 

 

 

 

 

Der Deutsche Tourismusverband hat die für Ein-Raum-Wohnungen maximale Bewertung von drei Sternen  bis September 2019 vergeben.

 

Es ist für uns eine Verpflichtung, diesen Status entsprechend der Prüfkriterien des DTV weiterhin zu garantieren.

 

Liebe Gäste,

wer Ruhe und Erholung sucht und gerne wandert, kommt auch im November auf seine Kosten. In den letzten Jahren hat sich der November als sehr guter Wandermonat etabliert.

Einige Geschäfte und Restaurants sind auch im November geöffnet.

 


Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

  • Die im Internet genannten Preise gelten für eine Belegung mit 2 Personen.
  • Die Schlüsselübergabe per Safe an der Wohnungstür ist kostenfrei. Den Code erhalten Sie nach Eingang des gesamten Mietpreises auf unser Konto per Post oder Email.
  • Die Wohnung ist für jede gebuchte Person mit einem Satz Bettwäsche und Handtüchern sowie Badetüchern ausgestattet.
  • Ab einem Aufenthalt von 10 Tagen ist ein Handtuchwechsel kostenfrei, ansonsten berechnen wir für ein extra Paket Bettwäsche sowie Handtücher 15 €.
  • Am Anreisetag kann die Wohnung ab. ca. 16:00 Uhr bezogen werden, am Abreisetag verlassen Sie bitte die Wohnung bis ca. 9:30 Uhr. Individuelle Absprachen ausgenommen.
  • Die Preise variieren je nach Saisonzeiten: 

 

Hauptsaison:         11.01.23 - 10.02.23

                              26.02.23 - 10.04.23

                              06.05.23 - 05.11.23

 

Nebensaison:        11.04.23 - 05.05.23

                               06.11.22 - 18.12.22

 

Weihnachten         11.02.23 - 25.02.23

& Fasching            20.12.22 - 10.01.23

                              19.12.23 - 11.01.24                                       

 

  • Für die Stornierung einer gebuchten und bestätigten Buchung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 50 €.
  • Im Übrigen gelten die Bedingungen des „Deutschen Verbandes für das Hotel- und Gaststättengewerbes“ DEHOGA. Danach ist der Gast verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen bei Übernachtungen in Ferienwohnungen 10% des Mietpreises.
  • Bis zur anderweitigen Vermietung, zu der der Vermieter nach Treu und Glauben gehalten ist, ist der o.g. Betrag zu zahlen.
  • Wir empfehlen in dem Zusammenhang den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
  • Die Wohnung ist mit einem WLAN-Anschluß an das Internet ausgestattet. Mit einer von uns bestätigten Buchung akzeptieren Sie die Nutzungsvereinbarung im Anhang.
  • Ausschließlicher Gerichtsstand ist 87527 Sonthofen und es gilt deutsches Recht.
  • Unser Angebot ist freibleibend, Preisänderungen vorbehalten.

 

Mietbedingungen für unsere Ferienwohnung

 

  • Die genannten Preise verstehen sich mit Ausnahme der Kurtaxe als Inklusivpreise für 2 Personen. Alle Nebenkosten wie Endreinigung, Wasser, Heizung, Strom, WLAN-Zugang, Stellplatz sind im Preis enthalten.
  • Sie erhalten bei Anreise pro Person eine personalisierte und für den Buchungszeitraum geltende Allgäu-Walser-Card, die bei Abreise in der Wohnung hinterlassen werden muss. Bei Verlust müssen wir je Karte 5€ in Rechnung stellen.
  • Die Wohnung wird ohne jegliche Verpflegung angeboten.
  • Wir bestätigen eine Buchung auch per Email oder telefonisch und blockieren den gewünschten Urlaubstermin in unserem Planungskalender im Internet. Sie erhalten eine Buchungsbestätigung mit der Bitte um eine Anzahlung von 100 € auf unser unten stehendes Konto.
  • Wir betrachten die Buchung erst nach Eingang der Anzahlung als bestätigt.
  • Den Restbetrag des Mietpreises erbitten wir bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn.

 

 

Bankverbindung:

 

Stefanie und Günther Bergner

HypoVereinsbank Oberstdorf

 IBAN: DE28 7332 1177 0027 2956 81

BIC : HYVEDEMM567

 

 

 

Nutzungsvereinbarung zwischen BERGnerWANDERN - Ferienwohnungvermietung und dem Gast über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN in der Ferienwohnung, Wannackerstr. 8/5 in Oberstdorf.

 

1.Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt

insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

• das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.